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Thomas-Cook ist pleite: Wer bezahlt den Schaden?

Alle waren überrascht, als der Reiseanbieter Thomas Cook die Insolvenz beantragte. Einen solch hohen Schaden gab es bisher selten. Apropos Höhe des Schadens: Als der Veranstalter im September Insolvenz beantragen musste, waren Buchungen im Wert von rund einer halben Milliarde Euro vorhanden. Ein großes Problem dabei ist, dass nicht (nur) der Ersatz der Buchungen von der Insolvenzversicherung gedeckt werden muss. Vor allem die Kosten für Rückholaktionen fressen einen Großteil der Schadenssumme auf. Berücksichtigt man den gesetzlichen Deckel der Versicherung von 110 Millionen Euro, zieht die Kosten für Rückholung von 80 Millionen ab, so verbleiben im Topf noch ganze 30 Millionen, um die Schadensansprüche zu decken. Das ist fast nichts!

Nutzen Sie Onlinebanking mit mobileTan?

Laut der R+V Versicherung, dem führenden Bankenversicherer in Deutschland, haben die Schäden durch Onlinebanking-Betrug im ersten Halbjahr 2019 deutlich zugenommen. Registriert wurden rund 300 Betrugsfälle mit einem Gesamtschaden von fünf Millionen Euro. Betrügern gelingt es verstärkt, an Zugangsdaten zum Onlinebanking zu gelangen.

Steuern sparen geht jetzt noch leichter

Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) attraktiver geworden. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist, seit Inkrafttreten am 01.01.2018, die Attraktivität zur Eigenvorsorge für Arbeitnehmer gestiegen. Arbeitgeber gewinnen und binden qualifizierte Mitarbeiter an ihr Unternehmen. Kernpunkte des BRSG: Steuerliche Förderrahmen erhöht sich von 4 % auf 8 % nach § 3 Nr. 63 EstG (536 EUR mtl. steuerfrei) Sozialversicherungsrechtliche Förderrahmen bleibt bei 4 % (268 EUR mtl. SV-frei) Aufstockungsbetrag i.H. 1.800 EUR entfällt Arbeitgeber ist verpflichtet, in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds einen sofort unverfallbaren Zuschuss i.H.v. 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages zu leisten (zwingend für reine Beitragszusagen). Für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt diese Pflicht ab 2022 Für „Geringverdiener“ bis 2.200 EUR Monatseinkommen jetzt noch interessant...

Jetzt Auszahlung aus Lebensversicherung überprüfen!

Viele Kunden haben Anrecht auf mehr Geld Sie haben mittlerweile bestimmt von der Möglichkeit gehört, dass Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen Mitte 1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden (Hinweis der Redaktion: Im Jahr 2019 wurde der Zeitraum von 1994 auf 1991 erweitert!), rückabgewickelt werden können. Sofern der Vertrag außerhalb des genannten Zeitraums abgeschlossen wurde oder die Widerrufsbelehrung korrekt ist, stehen viele Verbraucher im Regen und konnten nichts unternehmen, um aus einer alten Police einen Mehrwert zu generieren – bis jetzt! Eine interessante Alternative, die aufgrund der Euphorie um das Thema LV-Rückabwicklung meist außer Acht gelassen wird, ist die Überprüfung einer Nachzahlung bei gekündigten Verträgen. Konkret bedeutet das, dass die Gesellschaften in den meisten Fällen beim Ablauf oder bei der Kündigung einer Police zu wenig auszahlen bzw. ausgezahlt haben, als den Kunden tatsächlich zusteht. Der Vorgang, um Ihre Ansprüche durchse...

Warum Ruhestandsplanung bedingungslos wichtig ist

Eigentlich müsste jeder Bundesbürger dazu verpflichtet werden, Lotto zu spielen! Warum? Damit er wenigstens eine kleine Chance hat, langfristig genügend Geld zu haben. Das klingt natürlich zynisch, trifft es aber ganz gut: Ohne Selbstverpflichtung geht es nicht. Dass die gesetzliche Rente für den Ruhestand nicht mehr ausreichen wird, wissen wir schon lange. Daher muss jeder eine eigene, private Vorsorge aufbauen und Vermögen bilden. Doch genau das machen leider die wenigsten. Da wird Geld auf Konten gebunkert, mit Zinssätzen weiter unter der Inflationsrate. Mit dem Ergebnis, dass es immer weniger wird. Viele Bundesbürger sollten sich eine einfache Frage stellen: „Was brauche ich, um einen glücklichen Ruhestand genießen zu können?“ Die Antwort ist ebenso trivial: Man braucht ganz einfach Geld!  Das ist so sicher wie das "Amen" in der Kirche. Hier ein kleines Beispiel: 2005 lagen die Gesundheitsausgaben pro Bundesbürger bei rund 3.000 Euro je Einwohner. 2016 waren es nach ...

Was ändert sich 2018 bei der Rente?

Das Jahr 2017 neigt sich mit großen Schritten dem Ende zu. Es lohnt sich bereits ins Jahr 2018 zu blicken, denn es gibt wieder zahlreiche Änderungen. Wir haben Ihnen ein paar wichtige Neuerungen zum Thema Rente zusammengestellt. Ab 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Das bedeutet konkret, dass statt der bisher 4 Prozent nun 8 Prozent der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) ohne steuerlichen Abzug in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung fließen. Für 2018 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 78.000 Euro (West) und 69.600 Euro (Ost). Der geförderte Höchstbeitrag (ohne Abzug von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen) erhöht sich auf 260 Euro. Weitere 260 Euro werden zusätzlich von der Steuer befreit (Insgesamt 520 Euro). Ab 2018 erhalten Arbeitgeber eine Steuervergünstigung vom Staat, wenn sie Geringverdienern (Bruttoverdienst unter 2.200 Euro mtl.) eine arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten. Einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss für neue Ver...

Warum ist mein Ruhestandsplaner anders als die anderen?

Zugegeben, Versicherungs- und Investmentvermittler gibt es wie Sand am Meer. Sogar das kleinste Dorf hat mindestens einen davon. Aber wie können Sie sich zwischen den ganzen Gesellschaften und Vermittlern entscheiden? Worauf muss geachtet werden, damit die persönliche Vorsorge in guten Händen aufgehoben ist? Zunächst sollten Sie sich im Klaren sein, warum Sie einen Berater kontaktieren. Ist es für eine KFZ-Versicherung oder für Ihre Altersvorsorge, Vermögensaufbau- und Absicherung? Vor allem, wenn es um die zuletzt genannten Punkte geht, ist eine gewisse Erfahrung des Vermittlers in diesem Bereich definitiv von Vorteil. Ein erfahrener Berater wird Ihnen gerne Referenzen seiner Bestandskunden vorlegen. Bei den meisten Beratern hört die Beratung jedoch auf, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Ob die Rente bzw. das Kapital ausreichen, um einen finanziell freien Ruhestand genießen zu können, ist meistens nicht mehr relevant und daher kein Bestandteil der Beratung. Auch ob die Vermög...