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Thomas-Cook ist pleite: Wer bezahlt den Schaden?

Alle waren überrascht, als der Reiseanbieter Thomas Cook die Insolvenz beantragte. Einen solch hohen Schaden gab es bisher selten. Apropos Höhe des Schadens: Als der Veranstalter im September Insolvenz beantragen musste, waren Buchungen im Wert von rund einer halben Milliarde Euro vorhanden. Ein großes Problem dabei ist, dass nicht (nur) der Ersatz der Buchungen von der Insolvenzversicherung gedeckt werden muss. Vor allem die Kosten für Rückholaktionen fressen einen Großteil der Schadenssumme auf. Berücksichtigt man den gesetzlichen Deckel der Versicherung von 110 Millionen Euro, zieht die Kosten für Rückholung von 80 Millionen ab, so verbleiben im Topf noch ganze 30 Millionen, um die Schadensansprüche zu decken. Das ist fast nichts!


Foto: Hans Braxmeier, Pixabay

Nun streiten sich die Bundesregierung und das Versicherungsunternehmen Zurich über die Entschädigungshöhe. Die Frage dabei ist, ob der gesetzliche Deckel der Insolvenzversicherung tatsächlich anzuwenden ist. Dieser liegt wie bereits erwähnt bei maximal 110 Millionen Euro. Festgelegt ist diese Grenze – die Insolvenzversicherung soll Reisende vor der Pleite eines Reiseanbieters schützen – in Paragraf 651r des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn die 110 Millionen Euro nicht ausreichen, verringern sich die Ansprüche jedes Einzelnen. Das bedeutet, jeder bekommt nur einen Teil ausgezahlt.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen.


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