Direkt zum Hauptbereich

Posts

Es werden Posts vom Januar, 2019 angezeigt.

Steuern sparen geht jetzt noch leichter

Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) attraktiver geworden. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist, seit Inkrafttreten am 01.01.2018, die Attraktivität zur Eigenvorsorge für Arbeitnehmer gestiegen. Arbeitgeber gewinnen und binden qualifizierte Mitarbeiter an ihr Unternehmen. Kernpunkte des BRSG: Steuerliche Förderrahmen erhöht sich von 4 % auf 8 % nach § 3 Nr. 63 EstG (536 EUR mtl. steuerfrei) Sozialversicherungsrechtliche Förderrahmen bleibt bei 4 % (268 EUR mtl. SV-frei) Aufstockungsbetrag i.H. 1.800 EUR entfällt Arbeitgeber ist verpflichtet, in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds einen sofort unverfallbaren Zuschuss i.H.v. 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages zu leisten (zwingend für reine Beitragszusagen). Für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt diese Pflicht ab 2022 Für „Geringverdiener“ bis 2.200 EUR Monatseinkommen jetzt noch interessant