Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung hat die Bundesregierung angekündigt, eine einheitliche Bargeldgrenze in der EU einzusetzen. Nach Vorstellungen des Finanzministeriums soll die Größenordnung bei 5.000 Euro liegen. Ein Hauptgrund für die geplante Maßnahme sei, dass Bargeldtransaktionen anonym getätigt werden und nicht wirklich überprüfbar seien, wie bei kontenbasierten Transaktionen. Geht es nach dem Finanzministerium, sollte diese Obergrenze am besten noch dieses Jahr eingeführt werden, um die Geldwäsche effektiver bekämpfen zu können. In Deutschland werden einer Hochrechnung zufolge ca. 100 Milliarden Euro gewaschen. Einen großen Anteil sollen demzufolge Immobiliengeschäfte, Kunsthandel und Barzahlungen über Rechtsanwälte haben.
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