Eine Überschussbeteiligung ist eine vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen aus dem Geschäft des Versicherers. In der Überschussbeteiligung ist auch der Anspruch auf eine Beteiligung an den Bewertungsreserven verankert. So schön wie das auch klingt, so schwierig ist es für die Versicherer diese Beteiligungen einzuhalten. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase ist es für die Gesellschaften immer schwieriger, den Garantiezins in Höhe von 1,25 Prozent zu erwirtschaften, da die Renditen auf sichere Staatsanleihen deutlich darunter liegen. Auch die neue Eigenkapitalregel (Solvency II) dürfte das Problem nicht wirklich verbessern, sondern eher schwieriger machen, weil die langfristigen Garantien noch teurer werden. Das bedeutet wiederum, dass die Versicherungsnehmer weniger Geld aus der Police bekommen.
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