Das Jahr 2017 neigt sich mit großen Schritten dem Ende zu. Es lohnt sich bereits ins Jahr 2018 zu blicken, denn es gibt wieder zahlreiche Änderungen. Wir haben Ihnen ein paar wichtige Neuerungen zum Thema Rente zusammengestellt. Ab 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Das bedeutet konkret, dass statt der bisher 4 Prozent nun 8 Prozent der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) ohne steuerlichen Abzug in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung fließen. Für 2018 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 78.000 Euro (West) und 69.600 Euro (Ost). Der geförderte Höchstbeitrag (ohne Abzug von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen) erhöht sich auf 260 Euro. Weitere 260 Euro werden zusätzlich von der Steuer befreit (Insgesamt 520 Euro). Ab 2018 erhalten Arbeitgeber eine Steuervergünstigung vom Staat, wenn sie Geringverdienern (Bruttoverdienst unter 2.200 Euro mtl.) eine arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten. Einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss für neue Ver...
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