Direkt zum Hauptbereich

Posts

Posts mit dem Label "Wertmitteilung" werden angezeigt.

Standmitteilungen in der Lebensversicherung nicht ausreichend

Sie werden bestimmt jährlich von der Versicherungsgesellschaft Ihres Vertrauens über den aktuellen Stand Ihrer Lebensversicherung informiert. Diese Mitteilung wird zur Kenntnis genommen und anschließend in den verstaubten Versicherungsordner bei den anderen Vertragsunterlagen abgeheftet. Nun fällte das Frankfurter Landesgericht ein Urteil (Aktenzeichen: 2-06 O 375/16), das diese Standmitteilung für Sie deutlich interessanter machen dürfte. Nun muss Ihr Versicherer nämlich in der Wertmitteilung die Überschussbeteiligung und den Garantiezins gesondert ausweisen. Die laufende Verzinsung Ihrer klassischen Lebens- und/oder Rentenversicherung setzt sich nämlich aus genau diesen zwei Faktoren, Garantiezins und Überschussbeteiligung, zusammen. Letzteres wird jährlich vom Versicherer je nach Wirtschaftslage festgelegt. Die Forderung der Verbraucherzentrale, dass Sie noch eine Darstellung der Entwicklung der Überschussbeteiligung über die letzten 10 Jahre vom Versicherer erhalten, wurd...