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Posts mit dem Label "Pflegeversicherung" werden angezeigt.

Pflegereform, was nun?

Neuer Begriff Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zielt nicht mehr wie in der alten Regelung auf den zeitlichen Aspekt ab, sondern es wird die Selbstständigkeit der versicherten in den Vordergrund gestellt und bewertet. Der Versicherte wird größtenteils in vier Kategorien eingestuft, selbstständig (0 Punkte), überwiegend selbstständig (1 Punkt), überwiegend unselbstständig (2 Punkte) und unselbstständig (3 Punkte). Diese Einstufung wird in 6 Modulen durchgeführt, die insgesamt 64 Einzelkriterien enthalten (z. B. Positionswechsel im Bett). Die 3 Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade ersetzt. Neue Leistungen Nicht nur im Pflegebedürftigkeitsbegriff gibt es Bewegung, sondern auch bei den Leistungen die die Versicherten erhalten. Bis zu 609 Euro gibt es monatlich mehr vom Staat als bisher. Leider müssen die Versicherten, die ab 2017 in die Vollstationäre Pflege kommen und sich in den Pflegegraden 2 und 3 widerfinden, mit einer Leistungskürzung bis zu 294 Euro abfinden. Ab dem e...

Pflegeversicherung wird ab 2017 neu geregelt

Am Mittwoch, 11.11.2015 war es soweit: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat in der Schlussberatung das zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung gebilligt. Quasi in letzter Minute wurden noch 34 Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von Union und SPD beschlossen. Am Freitg soll der neue Gesetzesentwurf im Parlament verabschiedet werden. Zum Jahreswechsel 2017 sollen dann die wesentlichen Neuerungen in der Pflege wirksam werden.