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EU-Vermögensregister: Wie ist der aktuelle Stand 2024? Teil 1: AMLA

Die Aufregung war erwartungsgemäß groß nach der Ankündigung der Europäischen Union, ein zentrales, umfassendes Vermögensregister einzuführen - beziehungsweise zumindest die Einführung zu überlegen.

Teil 1: Die neue Behörde AMLA

Erstmals wurde ein solches Register 2021 vorgeschlagen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission wurde die Idee geboren, ein solches europaweites Register zu erstellen, um Transparenz zu schaffen und den Behörden bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität zu helfen. Nebst den Daten aus Quellen wie Handelsregistern, Grundbüchern und Stiftungsinformationen sollen auch Informationen über Luxusgüter wie Kunstwerke, Oldtimer und Yachten geführt werden. An diesen Vorgaben hat sich seit 2021 nichts geändert - doch wie ist der aktuelle Stand zum Jahresbeginn 2024?

Bild: KI

Auch im Jahr 2024 liegt der Fokus der EU - und auch von Deutschland - stark auf Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Laut Bundesministerium der Finanzen hat die Geldwäschebekämpfung oberste Priorität. Das Ministerium sieht den Kampf gegen Geldwäsche, engl. Anti-money laundering, kurz AML) für die globale Sicherheit, fairen Wettbewerb auf den Märkten, sozialen Zusammenhalt und die Integrität des Finanzsystems als unverzichtbar. So weit, so gut. Doch mit welchen Konsequenzen auf Wirtschaft, Unternehmer und Bürger ist dadurch zu rechnen?

Neben einer Vereinheitlichung der wesentlichen Rechtsvorschriften innerhalb der EU soll eine neue Behörde entstehen, die sich mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befasst. Dieser neuen Behörde, genannt AMLA (Anti-Money-Laundering Authority) wird eine große Bedeutung zugemessen. Ist die AMLA einmal geboren und mit "Betriebsmitteln" wie Gebäude, Mitarbeitern und Geld ausgestattet, kann sie ihre Arbeit aufnehmen und u.a. sich dem Vermögensregister widmen. Gesucht ist somit ein geeigneter Standort in Europa. Bereits im Oktober 2022 hat sich Frankfurt um den Sitz für die neue europäische Antigeldwäschebehörde beworben. Im November 2023 haben nun das Bundesministerium der Finanzen, die Hessische Landesregierung sowie die Stadt Frankfurt am Main die offizielle Bewerbung bekanntgegeben. Laut Pressemitteilung vom 13.12.2023 haben sich Rat und Parlament über die Schaffung der neuen Behörde geeinigt. Die Festlegung des Standortes wurde dabei offen gelassen. Neben Frankfurt sind Paris, Madrid, Wien, Luxemburg, Dublin, Riga und Vilnius im Rennen. In EU-Kreisen gilt Frankfurt jedoch nicht als Favorit, obwohl einige Punkte dafür sprechen würden. So bildet Frankfurt beispielsweise den weltweit größten Internetknoten mit unzähligen Rechenzentrenten. Warum das wichtig ist? Nur mit entsprechenden Kapazitäten lassen sich mit Big Data Finanztransaktionen kontrollieren und auswerten.

Wohlgemerkt geht es hier um den Aufbau einer neuen Aufsichtsarchitektur in Form einer zentralen Behörde in der Europäischen Union, nicht einfach nur um ein neues Büro. Also um gebündelte Kernkompetenzen, hoch qualifizierte Finanzermittler und die Digitalisierung und Vernetzung von Registern in der EU. Womit wir wieder beim Vermögensregister wären. In der EU gibt es ca. 200 Millionen Privathaushalte und 23 Millionen Kleinstbetriebe, kleine und mittlere Unternehmen.

Laut ursprünglicher Publikation vom 20. Juli 2021 soll die Behörde 2024 ihre Tätigkeit aufnehmen und, sobald die betroffenen Richtlinien umgesetzt wurden und gelten, mit der direkten Überwachung beginnen.

Philipp von Wartburg, 08.01.2024


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