Sie haben es sicher mitbekommen: Seit 1. Juli gilt eine verminderte Mehrwertsteuer in Deutschland. Der Steuersatz sinkt im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent. Das wirkt sich auch auf Ihre Energiekosten aus!
Auf Ihre monatlichen Abschlagszahlungen an Ihren Anbieter hat die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Regel keine Auswirkungen. Diese Vorauszahlungen auf Ihren Verbrauch sind immer Fixbeträge und werden mit der Jahres- oder Endabrechnung verrechnet. Die Mehrwertsteuer hat daher auf die Abschlagszahlungen keinen direkten Einfluss. Hierzu werden die Energieanbieter in der Jahres- oder Endabrechnung für die Zeiträume entsprechend die korrekten Mehrwertsteuersätze abgrenzen. Einige Energieanbieter erstellen derzeit bereits selbständig Zwischenabrechnungen dazu.
Jetzt Zählerstand ablesen!
Im Normalfall müssen Sie also nichts tun. Aber trotzdem sollten Sie jetzt handeln!
Es ist empfehlenswert, jetzt (also Anfang Juli) den aktuellen Zählerstand abzulesen und dem Energieversorgen mitzuteilen. Er kann dann Ihren genauen Verbrauch für die Zeit vom 1. Juli bis 21. Dezember abrechnet. Sollten Sie keinen Zählerstand ablesen, so wird diese vom Energieanbieter geschätzt.
Wie viel können Sie sparen?
Anhand dieser kleinen Beispielrechnung können Sie Ihre Ersparnis einschätzen.
Bei einem Stromverbrauch von angenommen 2.500 kWh betragen die Stromkosten bspw. 900 € (ausgehend von 30,75Cent/kWh & 120 € Grundgebühr) für ein Kalenderjahr. Auf ein halbes Jahr der Mehrwertsteuersenkung gerechnet belaufen sich die Kosten somit auf ca. 450 €.
Das ergibt somit bei 3 % eine Steuerreduzierung ca. 12 Euro. Dazu kommt noch die Einsparung auf die Gas-Kosten.
Nutzen Sie die Chance und nehmen die Vorteile der reduzierten Mehrwertsteuer mit!
Zusatztipp:
Bei einem Anbieterwechsel können Sie oft noch viel mehr sparen! Jetzt rechnen unter:
https://www.esave.de/#stromkosten-berechnen
Auf Ihre monatlichen Abschlagszahlungen an Ihren Anbieter hat die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Regel keine Auswirkungen. Diese Vorauszahlungen auf Ihren Verbrauch sind immer Fixbeträge und werden mit der Jahres- oder Endabrechnung verrechnet. Die Mehrwertsteuer hat daher auf die Abschlagszahlungen keinen direkten Einfluss. Hierzu werden die Energieanbieter in der Jahres- oder Endabrechnung für die Zeiträume entsprechend die korrekten Mehrwertsteuersätze abgrenzen. Einige Energieanbieter erstellen derzeit bereits selbständig Zwischenabrechnungen dazu.
Jetzt Zählerstand ablesen!
Im Normalfall müssen Sie also nichts tun. Aber trotzdem sollten Sie jetzt handeln!
Es ist empfehlenswert, jetzt (also Anfang Juli) den aktuellen Zählerstand abzulesen und dem Energieversorgen mitzuteilen. Er kann dann Ihren genauen Verbrauch für die Zeit vom 1. Juli bis 21. Dezember abrechnet. Sollten Sie keinen Zählerstand ablesen, so wird diese vom Energieanbieter geschätzt.
Wie viel können Sie sparen?
Anhand dieser kleinen Beispielrechnung können Sie Ihre Ersparnis einschätzen.
Bei einem Stromverbrauch von angenommen 2.500 kWh betragen die Stromkosten bspw. 900 € (ausgehend von 30,75Cent/kWh & 120 € Grundgebühr) für ein Kalenderjahr. Auf ein halbes Jahr der Mehrwertsteuersenkung gerechnet belaufen sich die Kosten somit auf ca. 450 €.
Das ergibt somit bei 3 % eine Steuerreduzierung ca. 12 Euro. Dazu kommt noch die Einsparung auf die Gas-Kosten.
Nutzen Sie die Chance und nehmen die Vorteile der reduzierten Mehrwertsteuer mit!
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