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Pflegereform, was nun?

Neuer Begriff
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zielt nicht mehr wie in der alten Regelung auf den zeitlichen Aspekt ab, sondern es wird die Selbstständigkeit der versicherten in den Vordergrund gestellt und bewertet. Der Versicherte wird größtenteils in vier Kategorien eingestuft, selbstständig (0 Punkte), überwiegend selbstständig (1 Punkt), überwiegend unselbstständig (2 Punkte) und unselbstständig (3 Punkte). Diese Einstufung wird in 6 Modulen durchgeführt, die insgesamt 64 Einzelkriterien enthalten (z. B. Positionswechsel im Bett). Die 3 Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade ersetzt.

Neue Leistungen
Nicht nur im Pflegebedürftigkeitsbegriff gibt es Bewegung, sondern auch bei den Leistungen die die Versicherten erhalten. Bis zu 609 Euro gibt es monatlich mehr vom Staat als bisher. Leider müssen die Versicherten, die ab 2017 in die Vollstationäre Pflege kommen und sich in den Pflegegraden 2 und 3 widerfinden, mit einer Leistungskürzung bis zu 294 Euro abfinden.
Ab dem ersten Pflegegrad erhalten die Versicherten Personen einen Entlastungsbetrag i. H. v. 125 Euro. Versicherte, die sich in ambulant betreuten Wohngruppen befinden, erhalten einen Zuschlag i. H. v. 214 Euro.

https://www.einfach-rente.de/img/pflegeversicherung.png

Soll ich mit dem Abschluss einer Pflegeabsicherung bis 2017 warten?
Nein, da Sie mit einem Abschluss in 2016 ihren derzeitigen Gesundheitszustand festlegen und wer weiß schon heute, ob man erkrankt oder nicht. Außerdem je mehr Zeit Sie sich lassen, desto teurer wird die Pflegeabsicherung, bedeutet ganz einfach, je früher man mit der Vorsorge beginnt desto günstiger sind die Beiträge. Apropos Beiträge, diese werden nicht nur wegen des Alters teurer, sondern auch weil ab 2017 der Rechnungszins gesenkt wird. Das und die Pflegereform tragen dazu bei, dass die Beiträge zur privaten Vorsorge voraussichtlich steigen werden.

Ich habe bereits eine Absicherung, was kommt auf mich zu?
Sie werden voraussichtlich 2017 von Ihrer Gesellschaft Umstellungsangebote bekommen oder werden direkt in die neue Leistungswelt umgestellt. Diese Angebote sind von Person zu Person, von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, sodass sich keine pauschale Aussage treffen lässt in welchem Umfang die Leistungen und Beiträge angepasst werden. Einige Gesellschaften führen außerdem komplett neue Tarife ein. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, bei Erhalt eines solchen Angebots umgehend Ihren persönlichen Ruhestandsplaner zu kontaktieren, dieser wird Ihnen alle Details dieser Absicherung erläutern und Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Fazit
Auch nach der Pflegereform bietet die gesetzliche Pflegeabsicherung nur einen Teilkaskoschutz. Eine persönliche Vorsorge ist unentbehrlich geworden. Wie genau Sie vorsorgen können, welchen Bedarf und welche Möglichkeiten Sie haben, erklärt Ihnen am besten Ihr persönlicher Ruhestandsplaner.

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