Viele Leute denken sich immer, warum stehen bei meiner Berufsunfähigkeitsabsicherung zwei unterschiedlich hohe Beiträge auf der Police? Einen Brutto- und einen Nettobeitrag? Dafür gibt es eine einfache Erklärung.
In der Berufsunfähigkeitsversicherungen haben es fast alle Gesellschaften einen Brutto und einen Nettobeitrag:
Der Bruttobeitrag ist der Beitrag, der Ihnen garantiert wird. Dort sind allerdings die Überschüsse, die die Gesellschaft erwirtschaftet, noch nicht abgezogen. Das ist Ihr monatlicher Maximalbeitrag der über die komplette Laufzeit Ihrer Berufsunfähigkeitsabsicherung garantiert bleibt. Unter bestimmten Umständen kann der Bruttobeitrag erhöht werden. Ist zum Beispiel die dauernde Erfüllbarkeit des Vertrages gefährdet, dann kann die Bruttoprämie erhöht werden (§ 163 VVG).
Der Nettobeitrag ist die Prämie, die tatsächlich zu bezahlen ist. Von dieser Prämie sind die erwirtschafteten Überschüsse bereits abgezogen. Leider ist dieser Beitrag nicht garantiert und die Höhe der Überschüsse wird jährlich neu festgelegt. Beispielsweise bei einer schlechten wirtschaftlichen Lage werden die Überschüsse wahrscheinlich sinken, da am Markt die gewünschten Überschüsse nicht erzielt werden können.
Tipp: Lassen Sie die Bruttoprämie nicht außer Acht! Sie ist der garantierte monatliche Beitrag, der über Ihre gesamte Vertragslaufzeit gleich bleibt. Es gibt auch Gesellschaften, die Ihnen die monatliche Nettoprämie garantieren – fragen Sie im nächsten Beratungsgespräch danach.
Kontaktieren Sie am besten für eine ausführliche und kompetente Beratung Ihren persönlichen Ruhestandsplaner!
In der Berufsunfähigkeitsversicherungen haben es fast alle Gesellschaften einen Brutto und einen Nettobeitrag:
Der Bruttobeitrag ist der Beitrag, der Ihnen garantiert wird. Dort sind allerdings die Überschüsse, die die Gesellschaft erwirtschaftet, noch nicht abgezogen. Das ist Ihr monatlicher Maximalbeitrag der über die komplette Laufzeit Ihrer Berufsunfähigkeitsabsicherung garantiert bleibt. Unter bestimmten Umständen kann der Bruttobeitrag erhöht werden. Ist zum Beispiel die dauernde Erfüllbarkeit des Vertrages gefährdet, dann kann die Bruttoprämie erhöht werden (§ 163 VVG).
Der Nettobeitrag ist die Prämie, die tatsächlich zu bezahlen ist. Von dieser Prämie sind die erwirtschafteten Überschüsse bereits abgezogen. Leider ist dieser Beitrag nicht garantiert und die Höhe der Überschüsse wird jährlich neu festgelegt. Beispielsweise bei einer schlechten wirtschaftlichen Lage werden die Überschüsse wahrscheinlich sinken, da am Markt die gewünschten Überschüsse nicht erzielt werden können.
Tipp: Lassen Sie die Bruttoprämie nicht außer Acht! Sie ist der garantierte monatliche Beitrag, der über Ihre gesamte Vertragslaufzeit gleich bleibt. Es gibt auch Gesellschaften, die Ihnen die monatliche Nettoprämie garantieren – fragen Sie im nächsten Beratungsgespräch danach.
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