Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung hat die Bundesregierung angekündigt, eine einheitliche Bargeldgrenze in der EU einzusetzen. Nach Vorstellungen des Finanzministeriums soll die Größenordnung bei 5.000 Euro liegen. Ein Hauptgrund für die geplante Maßnahme sei, dass Bargeldtransaktionen anonym getätigt werden und nicht wirklich überprüfbar seien, wie bei kontenbasierten Transaktionen.
Geht es nach dem Finanzministerium, sollte diese Obergrenze am besten noch dieses Jahr eingeführt werden, um die Geldwäsche effektiver bekämpfen zu können. In Deutschland werden einer Hochrechnung zufolge ca. 100 Milliarden Euro gewaschen. Einen großen Anteil sollen demzufolge Immobiliengeschäfte, Kunsthandel und Barzahlungen über Rechtsanwälte haben.
Aber man muss sich, fragen ob das überhaupt sinnvoll ist
Denn: Viele europäische Länder haben bereits so ein Limit. Und – wie sollte es anders sein – es bringt absolut NICHTS. Es ist sogar eher das Gegenteil der Fall.
Ein gutes Beispiel sind die skandinavischen Länder. Diese haben keine solche zweifelhafte Begrenzung und gehören laut Korruptions-Wahrnehmungs-Index (wird von der Nichtregierungsorganisation Transparency International erstellt) zu den „saubersten“ Ländern.
Ein eher schlechtes Beispiel ist Frankreich. Unsere Nachbarn sind im Ranking deutlich abgesunken, obwohl dort die Bargeldgrenze von 3.000 Euro auf 1.000 Euro abgesenkt wurde. Nur 70 von möglichen 100 Punkten hat Frankreich erreicht und ist somit schlechter als im Jahr 2012, in dem es noch keine derartige Grenze gab. Genauso sieht es auch in Spanien aus. Obwohl es eine Bargeldgrenze in Höhe von 2.500 Euro gibt, sank die Punktzahl von 65 im Jahr 2012 auf 58.
Man mag von dem Vorschlag denken, was man möchte. Aber: Unterm Strich wäre es vermutlich besser, diese Idee wieder ins Reich der Fabeln zurückzuweisen. Zumindest aus Sicht Geldwäsche.
Geht es nach dem Finanzministerium, sollte diese Obergrenze am besten noch dieses Jahr eingeführt werden, um die Geldwäsche effektiver bekämpfen zu können. In Deutschland werden einer Hochrechnung zufolge ca. 100 Milliarden Euro gewaschen. Einen großen Anteil sollen demzufolge Immobiliengeschäfte, Kunsthandel und Barzahlungen über Rechtsanwälte haben.
Aber man muss sich, fragen ob das überhaupt sinnvoll ist
Denn: Viele europäische Länder haben bereits so ein Limit. Und – wie sollte es anders sein – es bringt absolut NICHTS. Es ist sogar eher das Gegenteil der Fall.
Ein gutes Beispiel sind die skandinavischen Länder. Diese haben keine solche zweifelhafte Begrenzung und gehören laut Korruptions-Wahrnehmungs-Index (wird von der Nichtregierungsorganisation Transparency International erstellt) zu den „saubersten“ Ländern.
Ein eher schlechtes Beispiel ist Frankreich. Unsere Nachbarn sind im Ranking deutlich abgesunken, obwohl dort die Bargeldgrenze von 3.000 Euro auf 1.000 Euro abgesenkt wurde. Nur 70 von möglichen 100 Punkten hat Frankreich erreicht und ist somit schlechter als im Jahr 2012, in dem es noch keine derartige Grenze gab. Genauso sieht es auch in Spanien aus. Obwohl es eine Bargeldgrenze in Höhe von 2.500 Euro gibt, sank die Punktzahl von 65 im Jahr 2012 auf 58.
Man mag von dem Vorschlag denken, was man möchte. Aber: Unterm Strich wäre es vermutlich besser, diese Idee wieder ins Reich der Fabeln zurückzuweisen. Zumindest aus Sicht Geldwäsche.
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