Eine Überschussbeteiligung ist eine vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen aus dem Geschäft des Versicherers. In der Überschussbeteiligung ist auch der Anspruch auf eine Beteiligung an den Bewertungsreserven verankert. So schön wie das auch klingt, so schwierig ist es für die Versicherer diese Beteiligungen einzuhalten.
Durch die anhaltende Niedrigzinsphase ist es für die Gesellschaften immer schwieriger, den Garantiezins in Höhe von 1,25 Prozent zu erwirtschaften, da die Renditen auf sichere Staatsanleihen deutlich darunter liegen. Auch die neue Eigenkapitalregel (Solvency II) dürfte das Problem nicht wirklich verbessern, sondern eher schwieriger machen, weil die langfristigen Garantien noch teurer werden. Das bedeutet wiederum, dass die Versicherungsnehmer weniger Geld aus der Police bekommen.
Wenn Sie eine Vorsorge zu den „guten alten Zeiten“ getroffen haben – Glückwunsch. Der Garantiezins bleibt wie damals, die Überschussbeteiligung leider nicht, diese ist nämlich in der Höhe nicht garantiert.
Sie können Ihren Altersvorsorgevertrag jederzeit kündigen, doch lassen Sie sich bei dieser Entscheidung Zeit und sehen Sie sich die Rückkaufswerte nochmal genauer an. Falls Ihr Vertrag noch nicht lange läuft, wird Ihnen auffallen, dass die Rückkaufswerte deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge sind. Das liegt an den Kosten der Versicherung. Jetzt haben Sie zwei Möglichkeiten: in den sauren Apfel beißen und die Versicherung laufen lassen oder in einen kostengünstigen Nettotarif wechseln in dem Ihr Geld hinkommt wo es auch hin soll – nämlich in den Sparanteil des Vertrags.
Für die Kunden ist die klassische Form der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantien schlicht und ergreifend ein unrentables Geschäft geworden, da nur etwa 60 bis 75 Prozent beim Sparanteil der Police ankommen und verzinst werden. Der Rest wird von den hohen Verwaltungs- und Garantiekosten aufgefressen.
Einige Versicherer haben eine Alternative parat, machen sie aber nicht öffentlich. Bei dieser Alternative handelt es sich um Nettopolicen, d. h. es sind provisionsfreie Tarife bei denen ein enormer Kostenblock entfällt und dadurch ein deutlich höherer Teil der eingezahlten Beiträge in den Sparanteil der Altersvorsorge fließen.
Hilfreiche Tipps über Nettopolicen finden Sie unter http://nettopolice.goldener-ruhestand.de
Durch die anhaltende Niedrigzinsphase ist es für die Gesellschaften immer schwieriger, den Garantiezins in Höhe von 1,25 Prozent zu erwirtschaften, da die Renditen auf sichere Staatsanleihen deutlich darunter liegen. Auch die neue Eigenkapitalregel (Solvency II) dürfte das Problem nicht wirklich verbessern, sondern eher schwieriger machen, weil die langfristigen Garantien noch teurer werden. Das bedeutet wiederum, dass die Versicherungsnehmer weniger Geld aus der Police bekommen.
Wenn Sie eine Vorsorge zu den „guten alten Zeiten“ getroffen haben – Glückwunsch. Der Garantiezins bleibt wie damals, die Überschussbeteiligung leider nicht, diese ist nämlich in der Höhe nicht garantiert.
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Für die Kunden ist die klassische Form der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantien schlicht und ergreifend ein unrentables Geschäft geworden, da nur etwa 60 bis 75 Prozent beim Sparanteil der Police ankommen und verzinst werden. Der Rest wird von den hohen Verwaltungs- und Garantiekosten aufgefressen.
Einige Versicherer haben eine Alternative parat, machen sie aber nicht öffentlich. Bei dieser Alternative handelt es sich um Nettopolicen, d. h. es sind provisionsfreie Tarife bei denen ein enormer Kostenblock entfällt und dadurch ein deutlich höherer Teil der eingezahlten Beiträge in den Sparanteil der Altersvorsorge fließen.
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