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Es gibt immer eine Alternative

Das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) soll für den Kunden eigentlich einiges verbessern. Eigentlich. Doch kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dem nicht so ist. Glücklicherweise gibt es für Versicherte eine Möglichkeit zu reagieren.

Mogelpackungen gibt es viele. Auch im Bereich Versicherungen kommen sie des Öfteren vor. Ein Beispiel bietet immer wieder die Branche der Lebensversicherungen. Zwar wird die Versicherungsindustrie nicht müde zu betonen, dass das neue Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) im Sinne des Kunden sei. Doch genau das ist nach den Erfahrungen der ersten Wochen seit Inkrafttreten zu bezweifeln.

Schon vor der Verabschiedung des LVRG räumten ja Kritiker ein, dass das Gesetz grundsätzlich nichts daran ändern würde, dass die Lebensversicherung (LV) als Modell an sich unter Druck stünde. Zudem beklagten nicht nur Verbraucherschützer, dass die Neuerungen des LVRG zum großen Teil zu Lasten der Anleger gehen. In diesem Zusammenhang wurden etwa die sogenannten Bewertungsreserven angeführt. Und wie sich jetzt zeigt, war diese Kritik durchaus berechtigt.

So haben sich nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin seit Inkrafttreten des Gesetzes verschiedene Versicherungsnehmer bei der Behörde gemeldet und berichtet, dass ihr Versicherer die Auszahlung ihrer Beteiligung an den Bewertungsreserven reduziert beziehungsweise ganz gestrichen habe. Und auch wenn die BaFin darauf hinweist, dass dieses Vorgehen der gesetzlichen Regelung entspreche, verhärtet sich der Verdacht, dass das LVRG nicht ausschließlich im Sinne des Kunden ist.

Das hatten Kritiker ja bereits im Vorfeld vor allem am Garantiezins festgemacht, der mittlerweile im Zuge des Gesetzes für neue LV-Verträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt worden ist. Zwar geht es dem Anleger vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Repression auch in anderen Anlageklassen so, dass die Renditen schrumpfen. Doch attraktiver macht das eine Lebensversicherung für die Geldanlage auch nicht.

Damit es nicht so aussieht, als ob der Verbraucher der Einzige wäre, der vor dem Hintergrund des LVRG Konzessionen machen müsste, bringt das Gesetz zwar auch scheinbare Forderungen an die Versicherer mit sich, so etwa erweiterte Transparenz- und Informationspflichten. Dennoch ist es wohl mehr als nur Spekulation, dass die Versicherer nach wie vor mit überhöhten Abschlusskosten kalkulieren.

Um sich vor solchen versteckten Kosten zu schützen, hat derjenige, der trotz allem immer noch für seine Ruhestandsplanung sinnvoll versichert sein, aber nicht unnötig viel zahlen will, eine Alternative: den Einsatz von Nettopolicen. Wie genau sie funktionieren, für welchen Versicherten welche Nettopolicen die richtigen sind und wie der Anleger an sie herankommt, dazu kann Ihnen ein professioneller Ruhestandsplaner die wichtigsten Infos geben. Er kann zudem Ihre individuelle Altersvorsorgestrategie überprüfen und danach entscheiden, ob eine und welche Art von Lebensversicherung sich grundsätzlich für Sie anbieten könnte.

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