Wie jedes Jahr kommt auch 2015 mit einigen Änderungen daher. Das betrifft auch die Versicherungs- und Finanzbranche. Wer für den Ruhestand plant, sollte das im Hinterkopf haben – sich aber nicht von der Industrie verrückt machen lassen.
Der 1. Januar ist ein Tag, den viele Menschen in erster Linie mit einem Kater von der Silvesterparty in Verbindung bringen. Es ist ein Tag, an dem sie am liebsten ganz viel Ruhe haben möchten und sich ganz bestimmt nicht mit Altersvorsorgeprodukten beschäftigen wollen. Nüchtern betrachtet ist der Neujahrstag aber auch ein Stichtag, der in der Regel einige Veränderungen mit sich bringt, auch und gerade was die Finanz- und Versicherungsindustrie betrifft. Das gilt so etwa auch für den kommenden 1. Januar.
Zum 1.1.2015 werden beispielsweise einige Änderungen aktiv, die aus dem Lebensversicherung-Reformgesetz herrühren. In dessen Zuge sinkt beispielsweise der Garantiezins für Neuverträge von aktuell 1,75 auf dann 1,25 Prozent. Der Garantiezins stellt den Satz dar, den die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden mindestens auf deren Sparanteil gutschreiben müssen. Genau dieser Satz sinkt dann von einem auf den anderen Tag um einen halben Prozentpunkt.
Erfinderische Industrie
Diesen Umstand nutzen einige mehr oder minder findige Anbieter dann auch prompt dazu, ihren Kunden nahezulegen, noch schnell in den letzten Wochen des Jahres 2014 eine Lebensversicherung abzuschließen, um in den Genuss des jetzt noch aktuellen Garantiezinses von 1,75 Prozent zu kommen. Wobei Genuss relativ ist, wenn man bedenkt, dass der Garantiezins auch schon einmal vier Prozent betragen hat. Aber das war auch lange vor der finanziellen Repression, mit der sich die Staaten nach den Hilfsaktionen, die in der Folge der weltweiten Finanzkrise nötig waren, nun entschulden wollen. Doch das ist auch gar nicht der Punkt. Vielmehr zeigen diese Marketingaktionen der Industrie, wie erfinderisch sie ist, wenn es darum geht, den einen oder anderen Kunden zum Neugeschäft zu bewegen. Wobei diese „Kreativität“ natürlich nicht auf die Lebensversicherungsbranche beschränkt ist – auch in anderen Industriezweigen Branchen nutzen solche Termine für die Neukundenakquise.
Bloß nicht verrückt machen lassen
Selbstverständlich ist es grundsätzlich gut, wenn sich Anleger über bevorstehende Änderungen informieren, vor allem bei denjenigen Anlageformen, auf die sie im Rahmen ihrer Altersvorsorge ohnehin setzen. Allerdings sollte das nicht in blindem Aktivismus, etwa einem wilden Austausch des Portfolios ausarten, Hektik ist in Finanzfragen selten ein guter Ratgeber. Stattdessen empfiehlt es sich, einen professionellen Ruhestandsplaner zu Rate zu ziehen und auszuloten, welche Änderungen und Reformen den Anleger überhaupt vor dem Hintergrund seiner individuellen Strategie betreffen. Sollte der Experte dann zu dem Schluss kommen, dass es sinnvoll sei zu handeln, kann der Anleger immer noch aktiv werden. Voreilig aus Panik getroffene Entscheidungen, die sich später als falsch herausstellen, können dagegen noch mehr Kopfschmerzen bereiten als der Kater am Neujahrstag
Der 1. Januar ist ein Tag, den viele Menschen in erster Linie mit einem Kater von der Silvesterparty in Verbindung bringen. Es ist ein Tag, an dem sie am liebsten ganz viel Ruhe haben möchten und sich ganz bestimmt nicht mit Altersvorsorgeprodukten beschäftigen wollen. Nüchtern betrachtet ist der Neujahrstag aber auch ein Stichtag, der in der Regel einige Veränderungen mit sich bringt, auch und gerade was die Finanz- und Versicherungsindustrie betrifft. Das gilt so etwa auch für den kommenden 1. Januar.
Zum 1.1.2015 werden beispielsweise einige Änderungen aktiv, die aus dem Lebensversicherung-Reformgesetz herrühren. In dessen Zuge sinkt beispielsweise der Garantiezins für Neuverträge von aktuell 1,75 auf dann 1,25 Prozent. Der Garantiezins stellt den Satz dar, den die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden mindestens auf deren Sparanteil gutschreiben müssen. Genau dieser Satz sinkt dann von einem auf den anderen Tag um einen halben Prozentpunkt.
Erfinderische Industrie
Diesen Umstand nutzen einige mehr oder minder findige Anbieter dann auch prompt dazu, ihren Kunden nahezulegen, noch schnell in den letzten Wochen des Jahres 2014 eine Lebensversicherung abzuschließen, um in den Genuss des jetzt noch aktuellen Garantiezinses von 1,75 Prozent zu kommen. Wobei Genuss relativ ist, wenn man bedenkt, dass der Garantiezins auch schon einmal vier Prozent betragen hat. Aber das war auch lange vor der finanziellen Repression, mit der sich die Staaten nach den Hilfsaktionen, die in der Folge der weltweiten Finanzkrise nötig waren, nun entschulden wollen. Doch das ist auch gar nicht der Punkt. Vielmehr zeigen diese Marketingaktionen der Industrie, wie erfinderisch sie ist, wenn es darum geht, den einen oder anderen Kunden zum Neugeschäft zu bewegen. Wobei diese „Kreativität“ natürlich nicht auf die Lebensversicherungsbranche beschränkt ist – auch in anderen Industriezweigen Branchen nutzen solche Termine für die Neukundenakquise.
Bloß nicht verrückt machen lassen
Selbstverständlich ist es grundsätzlich gut, wenn sich Anleger über bevorstehende Änderungen informieren, vor allem bei denjenigen Anlageformen, auf die sie im Rahmen ihrer Altersvorsorge ohnehin setzen. Allerdings sollte das nicht in blindem Aktivismus, etwa einem wilden Austausch des Portfolios ausarten, Hektik ist in Finanzfragen selten ein guter Ratgeber. Stattdessen empfiehlt es sich, einen professionellen Ruhestandsplaner zu Rate zu ziehen und auszuloten, welche Änderungen und Reformen den Anleger überhaupt vor dem Hintergrund seiner individuellen Strategie betreffen. Sollte der Experte dann zu dem Schluss kommen, dass es sinnvoll sei zu handeln, kann der Anleger immer noch aktiv werden. Voreilig aus Panik getroffene Entscheidungen, die sich später als falsch herausstellen, können dagegen noch mehr Kopfschmerzen bereiten als der Kater am Neujahrstag
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