Wer für den Ruhestand plant muss nicht nur ein solides finanzielles Fundament schaffen und Vermögen aufbauen. Genauso wichtig ist es, existenzbedrohende Risiken abzusichern. Sonst kann der Vermögensaufbau plötzlich wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Mit den richtigen Maßnahmen lassen sich die Risiken minimieren.
Der Ruhestand will gut geplant sein. Kapitalaufbau steht dabei für viele Bundesbürger im Vordergrund. Sie sparen Geld an, damit sie später im Alter den finanziellen Spielraum haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und sich den einen oder anderen kleinen Traum zu erfüllen. Doch wer sich darauf beschränkt, sich um die Vermehrung des Vermögens zu kümmern, könnte Risiken übersehen. Diese können eine Planung schnell zunichte machen – wer dann nicht richtig vorgesorgt hat, dem kann ein Schicksalsschlag sogar die gesamte Existenz gefährden.
So droht etwa bei einem Unfall ebenso wie bei einer schweren Krankheit die Berufsunfähigkeit. Wer nicht mit einer entsprechenden Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung vorgesorgt hat, muss seinen Lebensunterhalt unter Umständen plötzlich ohne regelmäßiges Einkommen bestreiten. Dann sieht er sich möglicherweise gezwungen, sein ursprünglich für den Ruhestand vorgesehenes Vermögen anzufassen. Wenn dieses Geld dann überhaupt für den Lebensunterhalt reicht, fehlt es später in jedem Fall für seinen eigentlichen Zweck: den Ruhestand. Damit würde früher oder später der Abstieg zum Sozialfall drohen.
Oder was ist mit Angehörigen? Wenn jemand gar bei einem Unfall ums Leben kommt, sind seine Lieben auf das Ersparte angewiesen. Das Familienvermögen kann so schnell aufgezehrt werden. Hier kann nur eine Risikolebensversicherung dafür sorgen, dass die Familie im Fall der Fälle finanziell abgesichert ist.
Dabei muss es ja noch nicht einmal um Leib und Leben gehen. Auch ein Sachschaden kann schnell die Existenz bedrohen, wenn der Verursacher nicht in entsprechendem Umfang haftpflichtversichert ist. Das betrifft die private Absicherung wie auch die geschäftliche, etwa für Freiberufler und Selbständige. Ein Selbständiger etwa kann mit einer Berufshaftpflichtversicherung dem Risiko aus dem Wege gehen, dass er für Schäden aufkommen muss, die er in Ausübung seines Berufs verursacht. Die Risiken sind dabei größer, als man gemeinhin denkt. Liegt etwa ein selbständiger Berater mit seinen Empfehlungen falsch und schadet seinen Kunden damit finanziell, muss er, wenn er nicht über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, unter Umständen mit seinem eigenen Geld haften – in extremen Fällen kann er sich die Ruhestandsplanung dann abschminken.
Man sieht, eine Absicherung von existenzbedrohenden Risiken ist kein Beiwerk, sondern vielmehr die Basis einer guten Ruhestandsplanung. Wer das Thema Altersvorsorge ernst nimmt, sollte gemeinsam mit einem Ruhestandsplaner potenzielle existenzbedrohende Risiken analysieren und mit ihm eine Umsetzung einer persönlich sinnvollen Absicherung ausführlich besprechen.
Der Ruhestand will gut geplant sein. Kapitalaufbau steht dabei für viele Bundesbürger im Vordergrund. Sie sparen Geld an, damit sie später im Alter den finanziellen Spielraum haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und sich den einen oder anderen kleinen Traum zu erfüllen. Doch wer sich darauf beschränkt, sich um die Vermehrung des Vermögens zu kümmern, könnte Risiken übersehen. Diese können eine Planung schnell zunichte machen – wer dann nicht richtig vorgesorgt hat, dem kann ein Schicksalsschlag sogar die gesamte Existenz gefährden.
So droht etwa bei einem Unfall ebenso wie bei einer schweren Krankheit die Berufsunfähigkeit. Wer nicht mit einer entsprechenden Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung vorgesorgt hat, muss seinen Lebensunterhalt unter Umständen plötzlich ohne regelmäßiges Einkommen bestreiten. Dann sieht er sich möglicherweise gezwungen, sein ursprünglich für den Ruhestand vorgesehenes Vermögen anzufassen. Wenn dieses Geld dann überhaupt für den Lebensunterhalt reicht, fehlt es später in jedem Fall für seinen eigentlichen Zweck: den Ruhestand. Damit würde früher oder später der Abstieg zum Sozialfall drohen.
Oder was ist mit Angehörigen? Wenn jemand gar bei einem Unfall ums Leben kommt, sind seine Lieben auf das Ersparte angewiesen. Das Familienvermögen kann so schnell aufgezehrt werden. Hier kann nur eine Risikolebensversicherung dafür sorgen, dass die Familie im Fall der Fälle finanziell abgesichert ist.
Dabei muss es ja noch nicht einmal um Leib und Leben gehen. Auch ein Sachschaden kann schnell die Existenz bedrohen, wenn der Verursacher nicht in entsprechendem Umfang haftpflichtversichert ist. Das betrifft die private Absicherung wie auch die geschäftliche, etwa für Freiberufler und Selbständige. Ein Selbständiger etwa kann mit einer Berufshaftpflichtversicherung dem Risiko aus dem Wege gehen, dass er für Schäden aufkommen muss, die er in Ausübung seines Berufs verursacht. Die Risiken sind dabei größer, als man gemeinhin denkt. Liegt etwa ein selbständiger Berater mit seinen Empfehlungen falsch und schadet seinen Kunden damit finanziell, muss er, wenn er nicht über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, unter Umständen mit seinem eigenen Geld haften – in extremen Fällen kann er sich die Ruhestandsplanung dann abschminken.
Man sieht, eine Absicherung von existenzbedrohenden Risiken ist kein Beiwerk, sondern vielmehr die Basis einer guten Ruhestandsplanung. Wer das Thema Altersvorsorge ernst nimmt, sollte gemeinsam mit einem Ruhestandsplaner potenzielle existenzbedrohende Risiken analysieren und mit ihm eine Umsetzung einer persönlich sinnvollen Absicherung ausführlich besprechen.
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