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Unisex in der Ruhestandsplanung

Kurz vor Weihnachten werden Männer und Frauen vor der Versicherung gleich: Statt die Tarife getrennt nach Geschlecht zu kalkulieren müssen die Versicherer ab dem 21.12.2012 Unisex-Tarife anbieten. Für die Ruhestandsplanung ergeben sich daraus vor allem Chancen.


Statistisch leben Frauen länger als Männer, nehmen deshalb länger Leistungen in Anspruch und müssen deshalb bei Versicherungen mehr bezahlen. So einfach war bislang oft die Argumentation der Versicherungsunternehmen. Der Europäische Gerichtshof hat aber geurteilt, dass das Geschlecht nicht grundsätzlich zur Tarifberechnung herangezogen werden darf, da dies gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Beiträge müssten immer auf den Einzelfall zugeschnitten werden, egal ob Mann oder Frau.

Die Versicherer setzen diese Vorgabe jetzt um, wie gefordert für alle neuen Verträge. Altverträge bleiben unberührt – wenn nicht die Kunden selbst den Wechsel wollen. Das kann sich durchaus lohnen. Denn gerade in allen Versicherungen, die bis zum Lebensende abgeschlossen werden – und damit bis ins höchste Alter kalkuliert werden – kann es zu durchaus nennenswerten Beitragsänderungen kommen. So werden etwa wohl Risikolebensversicherungen für Frauen erheblich teurer, private Pflegeversicherungen für Männer.

Für die Versicherungskunden bedeutet dies, dass sie jetzt einen Check durchführen sollten, ob sie von den neuen Regeln profitieren könnten – oder etwa zu den Verlierern gehören würden. Denn Experten sind sich einig, dass insgesamt die Beiträge durch die neue Regelung steigen werden. So ist zu erwarten, dass die Preissteigerungen für die eine Hälfte, ob Männer oder Frauen, in einem Tarif immer ein wenig höher ausfällt als die Preissenkung für die andere Hälfte. Da kann es sich lohnen, jetzt noch einen Vertrag abzuschließen, der nach den alten Regeln berechnet ist. In jedem Fall sollten die Konditionen verglichen werden. Gerade im Hinblick auf die Ruhestandsplanung ist langfristig sinnvolles Handeln gefragt.

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