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Es werden Posts vom Dezember, 2015 angezeigt.

Die Vier vor dem Komma ist gefallen: Überschussbeteiligungen sinken

Eine Überschussbeteiligung ist eine vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen aus dem Geschäft des Versicherers. In der Überschussbeteiligung ist auch der Anspruch auf eine Beteiligung an den Bewertungsreserven verankert. So schön wie das auch klingt, so schwierig ist es für die Versicherer diese Beteiligungen einzuhalten.    Durch die anhaltende Niedrigzinsphase ist es für die Gesellschaften immer schwieriger, den Garantiezins in Höhe von 1,25 Prozent zu erwirtschaften, da die Renditen auf sichere Staatsanleihen deutlich darunter liegen. Auch die neue Eigenkapitalregel (Solvency II) dürfte das Problem nicht wirklich verbessern, sondern eher schwieriger machen, weil die langfristigen Garantien noch teurer werden. Das bedeutet wiederum, dass die Versicherungsnehmer weniger Geld aus der Police bekommen. 

Finanzen und Geldanlage: Verstehen Sie auch nur Bahnhof?

Erschreckende Ergebnisse liefert eine Umfrage der Agentur CoMenDo: Mit den Informationen von Banken und Versicherungen können Verbraucher wenig anfangen. Gerade einmal 19 Prozent der Umfrageteilnehmer fühlen sich gut informiert, wenn es um die Themen Finanzen und Geldanlage geht. Mit 21 Prozent fällt das Ergebnis beim Thema Versicherungen nicht viel besser aus.