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Stichtag in Sachen Rürup – werden Sie noch bis zum Jahresende aktiv

Warum es für Selbstständige und Freiberufler unter Umständen sinnvoll sein kann, noch bis Ende Dezember Nachinvestitionen in ihre Rürup-Rente zu tätigen.

Berufliche Selbstständigkeit hat oft einen Haken: Unternehmer denken nicht automatisch daran, dass sie selbst für ihr Alter vorsorgen müssen. Das wiederum kann im Extremfall dazu führen, dass ein an und für sich erfolgreicher Selbstständiger später in der Altersarmut landet.

Dabei gibt es mit der Basis-Rente, besser bekannt unter dem Begriff Rürup-Rente, eine gute Möglichkeit für Selbstständige und Freiberufler, ein finanzielles Polster für die Zeit nach dem Arbeitsleben zu schaffen. Wer sich dafür entscheidet, bekommt mit dem Beginn seines Ruhestandes eine lebenslange garantierte Rente ausbezahlt. Einer der Vorteile der Rürup-Rente liegt in der staatlichen Unterstützung: Die Beitragseinzahlungen werden steuerlich gefördert, der Selbstständige kann sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen – immerhin bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. Das Niveau des entsprechenden Freibetrags wird dabei von aktuell maximal 76 Prozent der geleisteten Altersvorsorge jährlich um zwei Prozent angehoben.

Neben diesen steuerlichen Vergünstigungen spielt aber auch die grundsätzliche Flexibilität der Rürup-Rente Selbstständigen und Freiberuflern in die Karten. Sie berücksichtigt nämlich, dass diese Gruppe anders plant – weil sie anders planen muss – als ein Angestellter. Während Letzterer im Normalfall ein regelmäßiges Arbeitseinkommen hat, sind die Einnahmen des Selbstständigen oft unterschiedlich hoch. So weiß der Angestellte in der Regel schon im Voraus, mit welchem Einkommen er in den kommenden Monaten und Jahren rechnen und wie viel er für die Altersvorsorge verwenden kann, beim Selbstständigen ist dies oftmals ungewiss. Hier kommt ihm die Rürup-Rente in mehrfacher Hinsicht entgegen: In Zeiten, in denen es geschäftlich nicht so gut läuft, kann er auch schon einmal die eine oder andere Zahlung aussetzen. Läuft es dagegen einmal richtig rund, kann er zusätzliche Sonderzahlungen in seine Rürup-Rente leisten.

Letzteres ergibt vor allem zum Jahresende Sinn. Dann hat der Selbstständige in etwa einen Überblick, welchen Gewinn er im abgelaufenen Jahr unter dem Strich erzielt hat und wie viel Geld er tatsächlich für die Ruhestandsplanung übrig hat. Entsprechend kann er zu diesem Zeitpunkt noch in seine Rürup-Rente einzahlen und die entsprechenden Vergünstigungen in Anspruch nehmen, um damit die Steuerlast für das jeweilige Jahr zu verringern. Wer sich für eine Rürup-Rente entschieden hat, sollte also unter Umständen noch in den nächsten Wochen aktiv werden und Nachinvestitionen tätigen.

Grundsätzlich sollten Sie sich im Gespräch mit einem professionellen Ruhestandsplaner über die Vorteile einer solchen Sonderzahlung im Speziellen, aber auch der Rürup-Rente im Allgemeinen für Sie und Ihre persönliche Altersvorsorge informieren. Der Experte kann Ihnen zudem erläutern, wie eine solche Lösung in Ihre individuelle Strategie passt.

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