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Es werden Posts vom Februar, 2013 angezeigt.

Wie dokumentieren Sie gesetzeskonform nach § 34f?

Für Berater/Vermittler von Finanzanlagen sind seit 01.01.2013 neue Regeln zu beachten. Viele Makler dachten, die Auflagen und Pflichten können nur noch mit enormen Aufwand erfüllt werden... - dabei wird es einfacher! Sie benötigen lediglich ein Werkzeug, mit dem Sie im Büro oder beim Kunden sämtliche vom Gesetzgeber erforderlichen Dokumente schnell und einfach erstellen und Ihrem Kunden übergeben können. Für Sie haben wir ein solches Werkzeug erstellt: Das neue Modul der Ruhestandsplaner-Software mFiN bietet alles, was Sie benötigen: - EINE Beratungsdokumentation für Geldanlagen und Versicherungen - Online oder offline, damit Sie auch beim Kunden ohne Internet arbeiten können - Erstellung aller benötigen Dokumente - KIDs, Prospekte und Berichte zu > 10.000 Fonds - Bereit für MaBV-/FinVermV-Prüfung Hier zeigen wir Ihnen, wie es funktioniert: www.beratungsprotokollierung.de

Aktien für den Ruhestand: Gerne, aber bitte mit Maß

Aktien sind derzeit wohl die attraktivste Anlageklasse überhaupt. Der deutsche Aktienindex Dax hat im abgelaufenen Jahr 2012 ein Plus von knapp 30 Prozent geschafft, das war der höchste Wert seit fast zehn Jahren. Doch selbst nach dieser rasanten Entwicklung empfehlen viele Experten weiterhin Investments in Aktien einzugehen.