Staatsanleihen sind ein wichtiger Baustein in der Geldanlage für den Ruhestand. Sie stehen für Sicherheit und Solidität, auch wenn sie wenig Zinsen bringen. Die neuen Bedingungen für Anleihen machen die Papiere aber nicht gerade attraktiver, denn sie vereinfachen Schuldenschnitte für die Eurostaaten.
Es sind nur drei kleine Buchstaben und trotzdem haben sie in den letzten Wochen für viel medialen Wirbel gesorgt, vor allem in der Wirtschaftspresse: CAC. Hinter dieser Abkürzung für Collective Action Clause verbergen sich Zwangsumschuldungsklauseln, mit denen private Anleihegläubiger zum Forderungsverzicht gezwungen werden können. Die CACs gelten seit 1.1.2013 für alle ab diesem Datum neu emittierten Staatsanleihen von Euro-Staaten.
Was das konkret für Anleger, im Speziellen für Anleihegläubiger bedeuten kann, haben diese zum Teil schon 2012 erfahren: Die Regierung in Athen hatte solche Zwangsumschuldungsklauseln per Gesetz rückwirkend in die Bedingungen für ihre Staatsanleihen eingefügt. Das hatte sie zwar mit Banken und institutionellen Investoren ausgehandelt, doch private Anleger waren bei den Verhandlungen außen vor geblieben. sie wurden einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Kritik war entsprechend heftig, der Begriff der „Enteignung privater Anleger“ machte die Runde. Und ließ die Attraktivität von Anleihen weiter sinken.
Die Skepsis auch gegenüber den neuen CACs ist ja nachvollziehbar: Wenn man es auf einen einfachen Nenner herunterbrechen wollte, könnte man davon sprechen, dass Staaten nach diesen neuesten Bedingungen ihre Schulden gar nicht mehr zurückzubezahlen müssen. Für den Anleger ist das ein Aspekt, den er bei seinen Planungen für den Ruhestand berücksichtigen sollte. Denn mit diesen neuen Risiken muss er die Anlageklasse Anleihe neu bewerteten – vor allem als Teil seines langfristigen Vermögensaufbaus.
Bevor es aber nun Missverständnisse gibt, sollte eines klargestellt werden: Grundsätzlich sind Anleihen nach wie vor ein sinnvoller Bestandteil eines guten Portfolios, allein schon aus Gründen der Risikostreuung. Nur auf Aktien oder Gold zu setzen, wäre fahrlässig. Die Frage ist nur, welche Rentenpapiere genau sich eignen und wie sie gewichtet werden sollen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtiger denn je, dass sich derjenige, der für das Alter vorsorgen will, mit seinen Zielen auseinandersetzt und dementsprechend die optimale Struktur seiner Ruhestandsplanung bestimmt.
Mit der professionellen Unterstützung eines Ruhestandsplaners kann der Anleger genau diese Entscheidungen treffen. Der Experte kann ihm sagen, welche Anlagen für ihn optimal sind und von welchen er besser absieht. Dann kann der Anleger auch den nächsten Neuerungen entspannt entgegensehen.
Es sind nur drei kleine Buchstaben und trotzdem haben sie in den letzten Wochen für viel medialen Wirbel gesorgt, vor allem in der Wirtschaftspresse: CAC. Hinter dieser Abkürzung für Collective Action Clause verbergen sich Zwangsumschuldungsklauseln, mit denen private Anleihegläubiger zum Forderungsverzicht gezwungen werden können. Die CACs gelten seit 1.1.2013 für alle ab diesem Datum neu emittierten Staatsanleihen von Euro-Staaten.
Was das konkret für Anleger, im Speziellen für Anleihegläubiger bedeuten kann, haben diese zum Teil schon 2012 erfahren: Die Regierung in Athen hatte solche Zwangsumschuldungsklauseln per Gesetz rückwirkend in die Bedingungen für ihre Staatsanleihen eingefügt. Das hatte sie zwar mit Banken und institutionellen Investoren ausgehandelt, doch private Anleger waren bei den Verhandlungen außen vor geblieben. sie wurden einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Kritik war entsprechend heftig, der Begriff der „Enteignung privater Anleger“ machte die Runde. Und ließ die Attraktivität von Anleihen weiter sinken.
Die Skepsis auch gegenüber den neuen CACs ist ja nachvollziehbar: Wenn man es auf einen einfachen Nenner herunterbrechen wollte, könnte man davon sprechen, dass Staaten nach diesen neuesten Bedingungen ihre Schulden gar nicht mehr zurückzubezahlen müssen. Für den Anleger ist das ein Aspekt, den er bei seinen Planungen für den Ruhestand berücksichtigen sollte. Denn mit diesen neuen Risiken muss er die Anlageklasse Anleihe neu bewerteten – vor allem als Teil seines langfristigen Vermögensaufbaus.
Bevor es aber nun Missverständnisse gibt, sollte eines klargestellt werden: Grundsätzlich sind Anleihen nach wie vor ein sinnvoller Bestandteil eines guten Portfolios, allein schon aus Gründen der Risikostreuung. Nur auf Aktien oder Gold zu setzen, wäre fahrlässig. Die Frage ist nur, welche Rentenpapiere genau sich eignen und wie sie gewichtet werden sollen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtiger denn je, dass sich derjenige, der für das Alter vorsorgen will, mit seinen Zielen auseinandersetzt und dementsprechend die optimale Struktur seiner Ruhestandsplanung bestimmt.
Mit der professionellen Unterstützung eines Ruhestandsplaners kann der Anleger genau diese Entscheidungen treffen. Der Experte kann ihm sagen, welche Anlagen für ihn optimal sind und von welchen er besser absieht. Dann kann der Anleger auch den nächsten Neuerungen entspannt entgegensehen.
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